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   LSG Baden-Württemberg, 28.09.2018 - L 6 VG 2878/17   

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https://dejure.org/2018,32351
LSG Baden-Württemberg, 28.09.2018 - L 6 VG 2878/17 (https://dejure.org/2018,32351)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.09.2018 - L 6 VG 2878/17 (https://dejure.org/2018,32351)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. September 2018 - L 6 VG 2878/17 (https://dejure.org/2018,32351)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewaltopferentschädigung; Anforderungen an eine leichtfertige und sozial missbilligenswerte Selbstgefährdung; Verwertbarkeit aktenkundiger Unterlagen anderer Gerichte im sozialgerichtlichen Verfahren

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2 Abs 1 S 1 Alt 1 OEG, § 2 Abs 1 S 1 Alt 2 OEG, § 1 Abs 1 S 1 OEG, § 1 Abs 8 S 1 OEG, § 36 Abs 1 BVG
    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - Versagungsgrund - Mitverursachung - leichtfertige Selbstgefährdung - gewalttätige Auseinandersetzung im Anschluss an eskalierten Familienstreit - Aufsuchen der Kontrahenten mit Schlagwerkzeugen - soziale ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Witwenrente und Bestattungsgeld nach dem OEG

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Gewaltopferentschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 18.04.2001 - B 9 VG 3/00 R

    Opferentschädigung - Hinterbliebenenversorgung - abstrakte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.09.2018 - L 6 VG 2878/17
    Ergänzend sind die individuellen Beziehungen zwischen Täter und Opfer zu berücksichtigen, etwa ob sie seit langem miteinander Umgang hatten und welcher Art der Umgang war, ferner das frühere Verhalten von Täter und Opfer in vergleichbaren Situationen (BSG, Urteil vom 18. April 2001 - B 9 VG 3/00 R -, juris, Rz. 23; Hessisches LSG, Urteil vom 15. Februar 2006 - L 4 VG 14/04 -, juris, Rz. 21).

    Daher schließt mindestens grobe Fahrlässigkeit im Sinne von § 277 BGB Ansprüche aus (so auch BSG, Urteil vom 18. April 2001 - B 9 VG 3/00, juris, Rz. 15; jüngst ebenso LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14. Dezember 2016 - L 7 VE 19/13 -, juris, Rz. 59).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2012 - L 6 VG 286/09

    Gewaltopferentschädigung - Leistungsausschluss - Mitverursachung - leichtfertige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.09.2018 - L 6 VG 2878/17
    Nötig ist auch nicht ein bewusstes, aktives Verhalten wie etwa eine Provokation des Täters (Urteil des Senats vom 23. Februar 2012 - L 6 VG 286/09 -, juris, Rz. 30 ff.).

    Bei der Überprüfung dieser Voraussetzungen einer leichtfertigen, missbilligenswerten Selbstgefährdung ist unter anderem zu berücksichtigen, ob der Täter bekanntermaßen gewalttätig war oder ob es bereits im Vorfeld zu anderen, ggfs. abgeschlossenen Gewalttätigkeiten gekommen war (Urteil des Senats vom 23. Februar 2012 - L 6 VG 286/09 - juris, Rz. 34).

  • BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 5/95

    Anspruch auf Versorgung nach dem OEG bei Aids-Infektion

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.09.2018 - L 6 VG 2878/17
    Denn zwangsläufig wird die Straftat von der Rechtsordnung stärker missbilligt als eine Selbstgefährdung des Opfers (BSG, Urteil vom 18. Oktober 1995 - 9 RVg 5/95 - juris Rz. 14 ff.).
  • BSG, 25.03.1999 - B 9 VG 1/98 R

    Gewaltopferentschädigung - Hinterbliebenenversorgung - vorsätzlicher

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.09.2018 - L 6 VG 2878/17
    Ein Leistungsausschluss ist unter dem Gesichtspunkt der Mitverursachung ist dabei nicht nur dann anzunehmen, wenn das Opfer in der konkreten Situation in ähnlich schwerer Weise wie der Täter gegen die Rechtsordnung verstoßen hat (vgl. BSG, Urteil vom 25. März 1999 - B 9 VG 1/98 R -, juris, Rz. 26, 27).
  • BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 6/97 R

    Gewaltopferentschädigung - Ausschluß - Tatbeitrag - Mitverursachung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.09.2018 - L 6 VG 2878/17
    Eine Mitverursachung in diesem Sinne kann nur angenommen werden, wenn das Verhalten des Opfers nach der auch im Opferentschädigungsrecht anwendbaren versorgungsrechtlichen Kausalitätsnorm nicht nur einen nicht hinweg zu denkenden Teil der Ursachenkette, sondern eine wesentliche Bedingung neben dem Beitrag des rechtswidrig handelnden Angreifers darstellt (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. nur Urteil vom 21. Oktober 1998 - B 9 VG 6/97 R -, juris, Rz. 18).
  • LSG Hessen, 15.02.2006 - L 4 VG 14/04

    Gewaltopferentschädigung - Leistungsausschluss - Mitverursachung - Unbilligkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.09.2018 - L 6 VG 2878/17
    Ergänzend sind die individuellen Beziehungen zwischen Täter und Opfer zu berücksichtigen, etwa ob sie seit langem miteinander Umgang hatten und welcher Art der Umgang war, ferner das frühere Verhalten von Täter und Opfer in vergleichbaren Situationen (BSG, Urteil vom 18. April 2001 - B 9 VG 3/00 R -, juris, Rz. 23; Hessisches LSG, Urteil vom 15. Februar 2006 - L 4 VG 14/04 -, juris, Rz. 21).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2013 - L 6 VG 4354/12

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - Versagung wegen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.09.2018 - L 6 VG 2878/17
    Jedoch ist der Senat der Überzeugung, dass die Fahrt des Geschädigten nach Z., sein Aussteigen aus dem Wagen und der Beginn der Auseinandersetzung mit der Familie B. eine Mitverursachung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 OEG darstellte, da dieses Verhalten einen annähernd gleichwertigen Beitrag gesetzt hat, weil es eine leichtfertige bzw. bewusste Selbstgefährdung war, sozial nicht gebilligt werden konnte und es noch in einem ausreichend engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang zur Tat stand (vgl. auch Urteil des Senats vom 21. März 2013 - L 6 VG 4354/12 -, juris, Rz. 38).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2016 - L 7 VE 19/13

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Prügelei - Vollbeweis - Beweislast -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.09.2018 - L 6 VG 2878/17
    Daher schließt mindestens grobe Fahrlässigkeit im Sinne von § 277 BGB Ansprüche aus (so auch BSG, Urteil vom 18. April 2001 - B 9 VG 3/00, juris, Rz. 15; jüngst ebenso LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14. Dezember 2016 - L 7 VE 19/13 -, juris, Rz. 59).
  • BSG, 16.12.2014 - B 9 V 1/13 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.09.2018 - L 6 VG 2878/17
    Danach setzt ein tätlicher Angriff grundsätzlich eine unmittelbar auf den Körper eines anderen zielende gewaltsame Einwirkung voraus, wobei die Angriffshandlung in aller Regel den Tatbestand einer - jedenfalls versuchten - vorsätzlichen Straftat gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit erfüllt (st. Rspr.; vgl. nur BSG, Urteil vom 29. April 2010 - B 9 VG 1/09 R -, juris, Rz. 25 m.w.N.), während die bloße Drohung mit einer wenn auch erheblichen Gewaltanwendung oder Schädigung hierfür nicht ausreicht (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 9 V 1/13 R -, juris, Rz. 23 ff.).
  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VG 2/10 R

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Nachstellung - Stalking - Straftat

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.09.2018 - L 6 VG 2878/17
    Bei der Auslegung des Begriffs eines rechtswidrigen vorsätzlichen tätlichen Angriffs ist entscheidend auf die Rechtsfeindlichkeit, vor allem verstanden als Feindlichkeit gegen das Strafgesetz, abzustellen; von subjektiven Merkmalen, wie etwa einer kämpferischen, feindseligen Absicht, hat sich die Auslegung insoweit weitestgehend gelöst (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 7. April 2011 - B 9 VG 2/10 R -, juris, Rz. 32 m. w. N.).
  • BSG, 29.04.2010 - B 9 VG 1/09 R

    Opferentschädigung - tätlicher Angriff - Vorsatz - Rechtswidrigkeit - ärztlicher

  • BSG, 23.04.2009 - B 9 VG 1/08 R

    Gewaltopferentschädigung - Nordrhein-Westfalen - Aufgabenübertragung auf die

  • BSG, 25.06.1986 - 9a RVg 2/84

    Notwehr - Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes - Ermessen

  • LSG Baden-Württemberg, 07.12.2017 - L 6 VG 4996/15

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Behauptung des sexuellen Missbrauchs

  • BVerfG, 02.02.1993 - 2 BvR 1491/91

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Zuerkennung der Nebenklagebefugnis - Ehe

  • LSG Bayern, 17.08.2011 - L 15 VG 21/10

    Opferentschädigung, Versorgung, Beweiserleichterung, Rechtswidrigkeit,

  • BSG, 18.06.1996 - 9 RVg 7/94

    Schädigung iS. des § 2 Abs. 1 S. 1 Alt 1 OEG , Mitverursachung, Beweislast

  • LSG Hamburg, 31.05.2016 - L 3 VE 6/14

    Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG); Anerkennung eines

  • LSG Hessen, 24.09.2002 - L 4 VG 1055/99

    Gewaltopferentschädigung - Anscheinsbeweis - Beweislast - Beweiserleichterung -

  • LSG Baden-Württemberg, 14.09.2023 - L 6 VG 1744/23

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - Versagung wegen

    Einem auf Gewährung von Beschädigtenversorgung gerichteten Leistungs- und Verpflichtungsantrag käme bei dieser Konstellation keine eigenständige Bedeutung zu (Verweis auf die Urteile des erkennenden Senats vom 21. März 2013 - L 6 VG 4354/12 - und vom 28. September 2018 - L 6 VG 2878/17 - und Bayerisches LSG, Urteil vom 9. November 2017 - L 20 VG 26/15 -).

    An seiner abweichenden Rechtsprechung (vgl. das vom SG zitierte Urteil vom 21. März 2013 - L 6 VG 4354/12 -, juris, Rz. 34) hat der Senat nicht festgehalten und ist der Rechtsprechung des BSG gefolgt, dem (ebenfalls vom SG zitierten) Urteil vom 28. September 2018 - L 6 VG 2878/17 -, juris, Rz. 53 lag eine zulässige Leistungsklage zu Grunde, sodass sich hieraus nichts anderes ergibt.

    Geboten ist vielmehr eine unabhängige Beweiswürdigung, in deren Rahmen aber Feststellungen anderer Gerichte als Urkunden verwertet werden können (vgl. Senatsurteil vom 28. September 2018 - L 6 VG 2878/17 -, juris, Rz. 64).

  • LSG Hamburg, 27.08.2019 - L 3 VE 1/18

    Soziales Versorgungsrecht: Anspruch auf Opferentschädigung; Annahme einer

    2019, L 13 VG 3/18, juris-Rn. 24 mwN; LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 28. Sept. 2018; L 6 VG 2878/17, juris-Rn. 66 mwN; Rademacker in Knickrehm, Gesamtes Soziales Entschädigungsrecht, § 2 OEG Rn. 14 ff.).
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